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SoPart

Die flächendeckende Einführung der Software SOPART hat noch einge Hürden zu nehmen. Die Transparenz, die mit der die Softare in die Arbeit der Sozialen Dienste Einzug gehalten hat, stößt immer wieder auf Widerstände. Transparenz bedeutet immer wieder auch Abgabe der Selbstedefinition der eigenen Arbeit. Wie schwierig eine Vernetzung von Institutionen außerhalb des Justizvollzugs ist, kennen viele KollegInnen der Sozialen Dienste. Interne Vernetzungen (innerhalb der Justizverwaltung) sind davon nicht ausgenommen. Die Kleinstaaterei ist längst vorbei, der globale Vernetzungsgedanke erreicht nun auch den einzelnen Kollegen der Sozialen Arbeit im Justizvollzug. Die Transparenz erreicht damit nicht nur Kollegen sondern auch die Gafangenen in einem immer stärkeren Umfang. Fast alle Anstalten in NRW sind mit der Sotware SOPART ausgestattet.

Übergangsmanagement

Ende April (28-30.04.09) fand eine exklusive Veranstaltung zum Thema Übergangsmanagement in Binz auf Rügen statt. Der Titel der  Veranstaltung lautete "Landen statt Stranden". Es handelte sich um eine exklusive Veranstaltung in einem vier bzw. fünf Sterne Hotel. Ein exklusives Ambiente.  Auch die Teilnehmer der Veranstaltung waren sowohl in ihrer Anzahl als auch von ihrer beruflichen Seite  her eine recht beachtlicher Ausdruck für den neuen Stellenwert des Übergangsmanagements. Es waren Vertreter aus den verschiedensten Oberbehörden der Länder udn auch aus der Praxis anwesend. Übergangsmanagement hat sich augenscheinlich zu einem gellschaftsfähigen Thema mit Repräsentationscharakter entwickelt . In der Vergangenheit fristete die Entlassungsvorbreitung (heute Übergangsmanagement) doch eher ein stiefmütterliches Dasein und galt im Justizvollzug zwar als ein wichtiges Vollzugsziel, welches aber eher doch als ein Steckenpferd des Sozialdienstes galt, als ein konzeptionelles Managementmodell.  Institutionelle Konzepte basierten in der Vergangenheit eher auf individuelle Netzwerke der beteiligten Personen vor Ort, als auf steurungsrelevante Aufgaben bzw. Konzepte der Oberbehörden. Dieses hat sich deutlich verändert. Das Übergangsmanagement (Entlassungsvorbreitung) hat durch den neune Begriff den Weg in die institutionellen Begrifflichkeiten einer neunen Justizorganisation gefunden. Übergangsmanagment wirkt eben doch attraktiver als Entlasssungsbereitung. Damit einher geht auch eine Neuorganisation und eine stärker institutionell orientierte Steuerung, d. h. weg von individuellen Handlungsstrategien hin zu einem staatlichen  Steuerungselement. Im Zeichen des Wettbewerbs der Länder, so wie es öfters auf der Tagung benannt wurde, gelten Konzepte des Übergangsmanagements nun auch als Aushängeschild für das jeweilige Bundesland. Wie es "Glanzbroschüren" in sich tragen, stellen sie nicht immer den Alltag dar. Kritische Sichtweisen, wie sie uns Deutschen im Ausland oft als prägende Chraktereigenschaft zugeschrieben sind, scheinen dabei eher als atmosphärische Stimmungsaufheiterungen gewollt zu sein. Eine bundesweite Steuerung des Übergangsmanagements findet auf dem förderalen Hintergrund statt und bedarf eines Diskussionsforums, deren Ausgang doch recht offen bleibt und somit ausreichend Platz für individuelle bzw. länderspezifische Lösungen läßt. Schon jetzt zeigt sich das Übergangsmanagemnt  des Justizvollzugs recht vielfältig. Es gibt Länder in denen die Inhaftierten gute Chancen haben und es existieren Bundesländer in denen sie wenig Chancen haben um auf ein ausgebautes Übergangsmanagement zu treffen. In einigen Bundesländern ist es in Händen des Sozialdienstes in anderen Ländern in den Händen des Allgemeien Vollzugsdienstes oder des psychlogischen Dienstes. In einigen Ländern bei freien Trägern in anderen Ländern bei den Justizvollzugsanstalten oder bei eigens für das Übergansgmanagement aufgebauten Institutionen. In einigen Ländern wird das Übergangsmangement von der oberen Justizbehörde gesteuert in einem anderen bleibt es der jeweiligen Justizvollzugsanstalt überlassen. In einigen Ländern beginnen andere Institutionen diesen Begriff für sich zu nutzen, z . B. Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaften, Zeitarbeitsfirmen etc. Institutionen, die man landläufig nicht mit der Entlassungsvorbereitung in Verbindung bringen würde. Ein Paradigmenwechsel hat sich vollzogen. Eine kritische Auseinandersetzung mit den vorhandenen Maßnahmen sei hierbei angemahnt. Jedes einzelene Konzept oder Idee mag ihren Sinn verfolgen, in der Summe sei zu Bedenken, dass es eine so große Vielfalt von Konzepten auf verschiedenen staatliche Ebenen zum Tragen kommt, dass eine Steuerung im Sinne eines bundeseinheitlichen Konzeptes kaum noch möglich erscheint.
 

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